An dieser Stelle informieren wir Sie laufend über den aktuellen Stand betreffend Verhaltensregeln in unseren Betrieben. Diese basieren auf den Empfehlungen des Bundesamts für Gesundheit (BAG) und der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) des Kantons Bern.
Die kantonalen Behörden empfehlen uns weiterhin, zusätzliche Schutzmassnahmen in Betracht zu ziehen. Aufgrund dieser Empfehlung gilt Folgendes:
Besuchsbeschränkung
- Personen mit grippalen Symptomen sowie akuten Atemwegssymptomen sollen den Besuch um mindestens 5 Tage verschieben.
- Personen, die wissentlich engen Kontakt zu einer positiv getesteten Person hatten, sollen den Besuch um mindestens 5 Tage verschieben.
- Personen mit bestätigter COVID-19-Erkrankung haben bis 48h nach Abklingen der Symptome und mindestens 5 Tage seit Symptombeginn keinen Zutritt.
- Bewohnerinnen und Bewohner in Isolation dürfen nur aus wichtigen Gründen besucht werden.
Besuchsbedingungen
- Besucherinnen und Besucher beim Eintritt bitte Hände desinfizieren.
- Bewohnerinnen und Bewohner waschen sich vor und nach dem Besuch die Hände.
- Besucherinnen und Besucher lüften während dem Besuch im Zimmer regelmässig.
Cafeteria
Die Cafeterien haben Normalbetrieb.