In der WiA - Wohnen im Alter werden Seniorinnen und Senioren gemäss der kantonalen Altersheimplanung nach den Bedürfnissen des Angemeldeten aufgenommen, und zwar unabhängig von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Person.
Den BewerberInnen aus der Gemeinde Thun darf bei Platzmangel der Vorrang eingeräumt werden.
Voraussetzung für die Aufnahme ist in jedem Fall das freie Einverständnis des Interessenten oder des gesetzlichen Vertreters.
Ablauf
Die Interessenten füllen ein Aufnahmegesuch aus und werden auf einer Anmeldeliste eingetragen.
Die Geschäftsstelle der Stiftung WiA – Wohnen im Alter bearbeitet in Zusammenarbeit mit der zuständigen Betriebsleitung die Aufnahmegesuche und führt die Verhandlungen mit den Interessenten und allenfalls weiteren Bezugspersonen.
Über die definitive Aufnahme entscheidet abschliessend die Betriebsleitung, respektive bei Unklarheiten die Geschäftsleitung.
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